Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der danner pc gesteuerte systeme, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsgegenstand

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Preise, Menge, Lieferfrist, und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Leistungsumfang

Der Kunde erwirbt vom Auftragnehmer die in der Rechnung bezeichneten Geräte oder nur Software zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

4. Softwareinstallation

Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wurde. In letzterem Fall ist der Eintritt der Betriebsbereitschaft gesondert festzuhalten. Nach Überprüfung des Vorliegens der Installationsvoraussetzungen und die Erfüllung der spezifizierten Anforderungen des Anwenders sind in der Rechnung der Abschluss der Installationsvorbereitungen, die Abnahme und vereinbarte Begleitmaßnahmen festzuhalten.

5. Preise, Verpackung und Versand

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die auf unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Der Auftragnehmer ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab der zugegangenen Bestellung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

(2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und vom Auftragnehmer berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.

6. Lieferfrist

(1) Die Lieferfrist beginnt mit der zugegangenen Bestellung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Lager verlassen hat.

(2) Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens von zwei Wochen berechtigt.

(3) Ersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit innerhalb dieser zwei Wochen sind ausgeschlossen. Bei Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf oder ähnlichen Fällen sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist vom Auftragnehmer entsprechend. Bei nachträglich eintretender Unmöglichkeit die bestellte Leistung zu erbringen, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(4) Teillieferungen sind innerhalb der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist.

7. Gefahrenübergang und Gewährleistung für Warenlieferung und Wartung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Offensichtliche Beanstandung der Ware oder Leistung des Auftragnehmers müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgenen Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrecht des Kunden.

(3) Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

(4) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft den Auftragnehmer keine Gewährleistungspflicht.

(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

(6) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

8. Haftungsbeschränkungen

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vom Auftragnehmer verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch den Auftragnehmer zugesicherten Eigenschaften beruht. Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß der Auftragnehmer vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens bis zum Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind.

(4) Der Auftragnehmerhaftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.

9. Zahlung bei Kauf und Wartung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen vom Auftragnehmer nach 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(2) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Schecks erst nach Einlösung als Zahlung.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.

(4) Die Aufrechnung ist außer bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum vom Auftragnehmer stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

11. Rücktritt

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann der Auftragnehmer, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14. Schlussbestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen Lizenzbestimmungen geregelt. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Erfüllungsort ist Waiblingen. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit vereinbar, Waiblingen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.